„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetzte verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“ 

Dr. Gustav Walter Heinemann, deutscher Politiker und von 1969-1974 dritter Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

Soll heißen: Nicht ein Einzelner, ein Diktator, Monarch oder eine Clique von Einzelnen, sondern allein das Volk als solches, in seinem ganzen Umfang, steht als einziges über der Verfassung.

Die Rechtslage in der Bundesrepublik sieht die Volkssouveränität als ein unbedingtes Teilstück der Demokratie, es ist nach dem Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes ein verfassungsrechtliches Staatsformmerkmal der Bundesrepublik Deutschland: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.

Verknüpfung der politischen Entscheidung mit privaten finanziellen Interessen

So beschäftigt allein die Finanzindustrie in Brüssel fast 1700 Lobbyisten. Das sind auf jeden EU-Beamten 4 Lobbyisten. Das lassen sich die Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter rund 120 Millionen Euro pro Jahr kosten.

Das ist 30 mal so viel, wie allen Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltorganisationen gemeinsam für ihre Lobbyarbeit zu diesem Thema in Brüssel zur Verfügung steht.

Ein nationales Beispiel ist die Autoindustrie. Sie hat eine überragende ökonomische Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten erlangt, zum einen natürlich durch die erzielte Wirtschaftsleistung, zum anderen wurde aber durch das Anheuern einer Vielzahl ausrangierter Politikern in politisches Kapital übersetzt . Es macht natürlich einen Unterschied, wenn ihr Cheflobbyist, Matthias Wissmann, mal eben bei seiner Ex-Kollegin Angela Merkel anrufen kann und sagt „Liebe Angela…“.

Die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geht keinen bezahlten Nebentätigkeiten nach, doch kann das heißen dass Stillschweigen gewahrt werden sollte über diejenigen, die aufgrund ihrer Nebentätigkeiten in Interessenkonflikte geraten und den politischen Unwillen, Interessenkonflikte streng zu regulieren? Soll es zulässig sein, dass ein Obmann im Verbraucherschutzausschuss, der über den Dieselskandal berät, zugleich Partner einer Kanzlei ist, die VW in dieser Affäre vertritt? Soll es möglich sein, dass der stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses zugleich Ärzte-Lobbyist ist?

Zumindest das Europäische Parlament hat beschlossen, dass Abgeordnete keinen Lobbynebentätigkeiten nachgehen dürfen. Auch dem Deutschen Bundestag stünde eine solche Entscheidung gut zu Gesicht.

Politische Entscheidungen entsprechen heute, in der Realität, immer auffälliger den Meinungen weniger Vermögender. Diese wachsende Übermacht der Unternehmen und Wirtschaftsverbände drängt ökologische und soziale Belange an den Rand. Ein Beispiel: Die jahrelange Nichtbeachtung der Abgasnormen für Dieselfahrzeuge und die mangelnde Aufklärung dieses Skandals ist dem Einfluss der Autolobby zuzuschreiben. Die entstandenen Kosten trägt die Gesellschaft. Die Demokratie ist zu einer leeren Hülle verkümmert, in der zwar den Anforderungen an demokratische Entscheidungen formal entsprochen wird, die Inhalte jedoch abseits davon durch die Elitezirkel geprägt werden. Viele Menschen in Deutschland und in der EU sehen sich zu Recht nicht mehr von der Politik vertreten.

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